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KI-Beratung für Steuerkanzleien · Österreich

Mehr Zeit für Beratung. Weniger Zeit für Routine.

Die i-deal solutions GmbH aus Wien richtet für Steuerberatungskanzleien in Österreich KI-gestützte Arbeitsabläufe ein und betreut sie im Betrieb: Belegerkennung, Kontierung, UVA, Bescheidprüfung, E-Mail und Aktenvermerke, für Kanzleien mit BMD oder RZL. Das System bereitet vor und schlägt vor. Die fachliche und rechtliche Verantwortung bleibt jederzeit bei Ihrer Kanzlei.

KostenlosDas Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Nutzen sehen, entsteht ein Angebot.

Preismodell: ein einmaliges Projekt für Analyse, Vorbereitung, Setup und Schulungen, danach ein monatlicher Retainer für Betrieb und Weiterentwicklung. In der Modellrechnung dieser Seite sind das einmalig rund 5.000 Euro und ab dem dritten Monat laufend rund 250 Euro im Monat für eine Kanzlei mit fünf Mitarbeitenden. Alle Beträge netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; Lizenzkosten für eingesetzte KI-Werkzeuge sind nicht enthalten. Das Angebot richtet sich an Unternehmer.

Was das System vorbereitet

01 / 03
01 · Voranmeldung vorbereiten

Buchungsdaten des Monats August

1.584,00 Euro

  • MandantMuster Handel GmbH
  • ZeitraumAugust 2026
  • Prüfhinweisezwei

UVA-Entwurf mit Prüfhinweisen. Freigabe und Einreichung über FinanzOnline bleiben in der Kanzlei.

Drei beispielhafte KI-gestützte Arbeitsabläufe. Schematische Darstellung mit fiktiven Daten.

Warum jetzt

Der Druck kommt nicht von der Technik, sondern vom Markt.

Vier Entwicklungen, die Kanzleien im deutschsprachigen Raum in den nächsten Jahren gleichzeitig treffen.

25 %
der Kanzleien in Deutschland nutzen regelmäßig generative KI
2025, gegenüber 9 % im Jahr 2024. Quelle: DATEV-Seismograf 2025
155.000
offene Fachkräftestellen in Österreich, hochgerechnet auf WKO-Mitgliedsbetriebe
April 2026, 78 % der befragten Betriebe spüren den Mangel (n = 2.132). Quelle: ibw/WKO Arbeitskräfteradar 2026
Routine
Erfassen, Abgleichen und Fristenkontrolle sind wiederkehrende Arbeitsschritte, die sich technisch gut unterstützen lassen
Eigene Einschätzung, keine Erhebung. Technische Unterstützbarkeit bedeutet nicht wegfallende Stellen. Prüfung und Verantwortung bleiben in der Kanzlei.
62 %
der befragten Kanzleien erwarten die Verschiebung zu wertbasierten Honoraren
Befragung von 107 Kanzleien in Deutschland, Februar und März 2026, nicht repräsentativ. Quelle: formatC: consulting, veröffentlicht bei Haufe

Der Termin, der die Reihenfolge vorgibt

Ab 1. Juli 2030 gelten mit dem EU-Paket ViDA neue Vorgaben zur E-Rechnung und zur transaktionsbezogenen digitalen Meldung für die erfassten grenzüberschreitenden B2B-Umsätze in der EU. Wer die Belegstrecke bis dahin strukturiert hat, bewältigt die Umstellung aus einer geordneten Ausgangslage.

HEUTE
Belege kommen als Foto, Scan, PDF und Anhang in wechselnder Qualität
VORLAUF
Strukturierte Belegstrecke, geprüfte Datenqualität, dokumentierte Abläufe
1. JULI 2030
E-Rechnung und digitale Meldung für erfasste grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU verbindlich. Quelle: Richtlinie (EU) 2025/516
Wie wir arbeiten

Vier Grundsätze, die vor jedem Projekt stehen.

01

Begleiteter Prozess statt Tool-Verkauf

Wir verkaufen keine Software von der Stange. Wir nehmen Ihre Abläufe auf, bauen die passenden Arbeitsabläufe und betreuen sie dauerhaft weiter.

02

Der Ablauf unterstützt, der Mensch entscheidet

Das System bereitet vor, schlägt vor und entlastet. Bei Meldungen, Fristen und Schriftsätzen gilt die menschliche Freigabe. Berechnungen laufen deterministisch im Code, das Sprachmodell formuliert und rechnet nicht.

03

In Etappen zum Ziel

Wir starten mit schnellen, sicheren Schritten und bauen weiter aus. Kein Big-Bang-Risiko, messbarer Fortschritt je Etappe.

04

Compliance ist Voraussetzung, nicht Beiwerk

Verarbeitungsort und Anbieter je Ablauf schriftlich festgelegt, nur Anbieter mit schriftlichem Trainingsausschluss, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017.

Der gewonnene Zeitanteil ist keine Einsparung am Personal, sondern Kapazität für Beratung, die heute nicht stattfindet.
EingangsrechnungPDF · Scan · 1 Seite
LieferantBeispiel Bürobedarf GmbH
Rechnungsnummer2026-04412
Rechnungsdatum14.08.2026
Nettobetrag1.284,00 EUR
Umsatzsteuer 20 %256,80 EUR
Bruttobetrag1.540,80 EUR
UID-Nummer PrüfungATU 6••••••
Kontierungsvorschlag0630 / Kostenstelle 200
Der größte Zeithebel

Ein Beleg, acht Felder, ein Prüfpunkt.

Das manuelle Erfassen ist der größte Zeitposten der laufenden Buchhaltung. Der Ablauf liest Belege aus Foto, Scan, PDF und E-Mail-Anhang aus und extrahiert die relevanten Felder strukturiert. Ergebnisse und markierte Unsicherheiten werden vor der Übernahme in der Kanzlei geprüft.

01Beleg wird aus Foto, Scan, PDF oder E-Mail-Anhang eingelesen
02Stammdaten, Beträge und Steuersätze werden strukturiert extrahiert
03Unsichere Felder werden markiert und der Prüfung vorgelegt
04Kontierungsvorschlag aus der Historie des Mandats, Freigabe bleibt in der Kanzlei
manuell2,5 min
mit Ablauf0,7 min

Beispielbeleg zur Veranschaulichung. Zeitwerte: Modellannahme 2,5 Minuten manuell gegenüber 0,7 Minuten je Beleg mit eingerichtetem Ablauf, Beispielkanzlei mit fünf Mitarbeitenden.

Die sieben Abläufe

In der Reihenfolge, die sich rechnet.

Belegerkennung und Kontierung liefern zusammen rund 60 % des gesamten Modelleffekts, bevor irgendwo sonst etwas verändert wird. Alle Kennzahlen sind Modellannahmen der Beispielkanzlei, keine Referenz. Etappe 1 umfasst die Abläufe 01, 02, 03, 05 und 06, Etappe 2 die Abläufe 04 und 07.

  1. 01 · Etappe 1

    Belegerkennung und Belegerfassung

    Liest Belege aus Foto, Scan, PDF und E-Mail-Anhang und extrahiert die relevanten Felder strukturiert. Was nicht sicher erkannt wird, wird markiert und der Prüfung vorgelegt.

    2,5 → 0,7 min
    je Beleg; rund 70 % von 1.750 Belegen im Monat maschinell verarbeitbar (Modellannahme)
    Anteil am Modelleffekt61 %
  2. 02 · Etappe 1

    Kontierungs- und Buchungssatzvorschläge

    Schlägt Konto, Steuercode und Kostenstelle vor, gelernt aus der Kontierungshistorie des Mandats. Sichere Vorschläge lassen sich gesammelt bestätigen.

    Ein Prüfpunkt
    Vorschlag und Freigabe in einem Schritt; Trefferquote wird je Kanzlei gemessen, nicht vorab versprochen
    Anteil am Modelleffekt61 % gemeinsam mit 01
  3. 03 · Etappe 1

    Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) vorbereiten

    Zieht die Buchungsdaten, aggregiert die Kennzahlen je Feld, prüft auf typische Fehlerbilder und erstellt einen Entwurf mit Prüfhinweisen. Freigabe und Einreichung über FinanzOnline bleiben bei Ihnen.

    35 → 23 min
    je Meldung, bei 40 Meldungen im Monat
    Anteil am Modelleffekt13 %
  4. 04 · Etappe 2

    Bescheid-Analyse und Fristenmonitoring

    Liest den Bescheid, extrahiert Beträge, Abweichungen und Fristen und führt sie in einer überwachten Übersicht mit gestaffelter Warnung zusammen. Die verbindliche Fristsetzung bleibt Ihr Prozess.

    14 → 6 min
    je Bescheid, bei 30 Bescheiden im Monat
    Anteil am Modelleffekt7 %
  5. 05 · Etappe 1

    E-Mail-Triage und Antwortentwürfe

    Kategorisiert eingehende Mails, ordnet sie Mandat und Akte zu und legt einen Antwortentwurf im Kanzlei-Ton bereit. Zur Freigabe, nicht zum automatischen Versand.

    4 → 2,5 min
    je Mail, bei 300 relevanten Mails im Monat
    Anteil am Modelleffekt12 %
  6. 06 · Etappe 1

    Call-Notizen, Diktat und Aktenvermerke

    Transkribiert das Gespräch nach Einwilligung, erstellt eine strukturierte Zusammenfassung mit Entscheidungen und offenen Punkten und formt Sprachnotizen zu einem Aktenvermerk im Kanzlei-Layout.

    25 → 13 min
    je Gespräch, bei 20 Gesprächen im Monat
    Anteil am Modelleffekt7 %
  7. 07 · Etappe 2

    Deckungsbeitragsanalyse je Mandat

    Stellt Leistungszeiten, Belegmengen und Honorare je Mandat gegenüber, ermittelt den Deckungsbeitrag und markiert Verlustmandate sowie Honorarlücken mit Begründung.

    Ertragswirkung
    kein Zeitwert; geht nicht in die Modellrechnung ein
    WirkungErtrag statt Zeitersparnis

Seitlich wischen oder mit den Pfeiltasten blättern, um alle sieben Abläufe zu sehen.

Kosten

Was das in Zahlen bedeutet.

Keine Referenz, sondern eine offen nachvollziehbare Modellrechnung für eine Beispielkanzlei. Die Kurve zeigt, ab wann der Gegenwert der gewonnenen Zeit die Investition übersteigt.

Kumulierte Kosten und kumulierter Gegenwert der Zeitersparnis über 24 Monate Die kumulierten Kosten steigen von 5.000 Euro auf 10.500 Euro nach 24 Monaten. Der rechnerische Zeitgegenwert übersteigt die Kosten im sechsten Monat mit einem Saldo von 1.049,25 Euro und erreicht nach 24 Monaten rund 54.388 Euro. Alle Werte sind Modellannahmen ohne Werkzeuglizenzen; ab 262,31 Euro Lizenzkosten im Monat ab Monat 3 oder einem Stundensatz unter 38,30 Euro verschiebt sich die Deckung auf Monat 7. 0 12.000 24.000 36.000 48.000 60.000 Start Monat 6 Monat 12 Monat 18 Monat 24 EURO KUMULIERT · MODELLANNAHME MONAT 6 · RECHNERISCH GEDECKT
Rechnerischer Zeitgegenwert Investition inklusive einmaliger Kosten

Annahmen

  • KanzleiSteuerberatungskanzlei mit fünf Mitarbeitenden, rund 60 Buchhaltungsmandaten, BMD oder RZL im Einsatz, bisher kein KI-gestützter Ablauf
  • Einmalige Kostenrund 5.000 Euro für Analyse, Vorbereitung, Setup und Schulungen
  • Laufende Kostenrund 250 Euro pro Monat ab Monat 3, entspricht 3.000 Euro pro Jahr
  • Stundensatz45 Euro Personalvollkosten je produktiver Stunde, gerundet. Herleitung: rund 48.000 Euro Bruttojahresgehalt plus etwa 29,5 Prozent Dienstgeberabgaben einschließlich Betrieblicher Vorsorge, verteilt auf 1.380 produktive Stunden, ergibt rechnerisch 45,04 Euro
  • Zeitgewinn60,25 Stunden pro Monat bei voller Wirkung, Zeitgegenwert 2.711,25 Euro pro Monat. Belegerkennung und Kontierung werden einmal gezählt: 1.750 Belege × 70 Prozent maschinell verarbeitbar × 1,8 Minuten = 36,75 Stunden; die übrigen Abläufe 23,5 Stunden. Die Abdeckung von 70 Prozent ist eine Modellannahme, kein gemessener Erfahrungswert
  • Anlaufkurvevolle Wirkung ab Monat zwölf, im ersten Jahr im Mittel 67 Prozent der vollen Zeitersparnis. Monate eins und zwei ohne Wirkung (Analyse und Setup)
  • Nicht enthaltenLizenzkosten für eingesetzte KI-Werkzeuge, interner Einführungsaufwand der Kanzlei sowie die Frage, ob frei werdende Zeit tatsächlich produktiv genutzt wird. Ab 262,31 Euro Werkzeuglizenz pro Monat, gerechnet ab Monat 3, verschiebt sich die Deckung auf Monat 7
Anlaufkurve: Anteil der vollen Zeitersparnis je Monat
Monat123456789101112
Anteil0 %0 %56 %62 %68 %74 %80 %86 %92 %92 %96 %100 %
Verlauf der Modellrechnung, kumulierte Werte in Euro
MonatRechnerischer ZeitgegenwertKostenSaldo
31.518,305.250,00−3.731,70
55.042,935.750,00−707,07
67.049,256.000,00+1.049,25
914.044,286.750,00+7.294,28
1221.852,687.500,00+14.352,68
2454.387,6810.500,00+43.887,68
Wo die Rechnung kippt: Sensitivität des Deckungspunkts

Der Puffer in Monat 6 beträgt 1.049,25 Euro. Die Deckung verschiebt sich auf Monat 7, sobald einer dieser Werte unterschritten oder überschritten wird:

Kipppunkte, jeweils bei sonst unveränderten Annahmen
AnnahmeAngesetztKipppunkt für Monat 6Saldo Monat 6 bei Abweichung
Werkzeuglizenzen pro Monat0 Euroab 262,31 Euro (ab Monat 3)−150,75 Euro bei 300 Euro
Stundensatz45,00 Eurounter 38,30 Euro−47,30 Euro bei 38,00 Euro
Zeitgewinn bei voller Wirkung60,25 Stundenunter 51,28 Stunden−150,00 Euro bei 50 Stunden
Maschinell verarbeitbare Belege70 Prozentunter 52,92 Prozent−179,25 Euro bei 50 Prozent

In allen Fällen bleibt der Saldo nach 24 Monaten deutlich positiv; die Sensitivität betrifft den Zeitpunkt der Deckung, nicht das Ergebnis über die Laufzeit.

Modellrechnung der i-deal solutions GmbH, Stand Oktober 2026. Keine Zusage eines Ergebnisses. Alle Beträge netto, Werkzeuglizenzen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind zusätzliches Honorarpotenzial aus umgewidmeter Zeit und vermiedene Fristversäumnisse.

Zusammenarbeit

Wie die Zusammenarbeit startet.

Vier Phasen, in dieser Reihenfolge. Durch alle Phasen begleiten wir das Change Management: Wir binden Ihr Team früh ein, nehmen Bedenken ernst, schulen selbst und bleiben ansprechbar, bis die neuen Abläufe im Alltag sitzen. Die Zeitangaben sind Richtwerte für die Beispielkanzlei mit fünf Mitarbeitenden und decken sich mit der Anlaufkurve der Modellrechnung oben. Bei größeren Kanzleien verschieben sich die Phasen entsprechend.

  1. 01

    Aufnahme

    Woche 1 bis 3

    Wir sehen uns an, wie in Ihrer Kanzlei tatsächlich gearbeitet wird: Mengengerüst der Belege und Mandate, Softwarelandschaft rund um BMD oder RZL, Zuständigkeiten und die Stellen, an denen Arbeit liegen bleibt. Wir sprechen dabei auch mit den Mitarbeitenden, die später mit den Abläufen arbeiten, und klären ihre Fragen und Bedenken. Ergebnis ist eine Reihenfolge der Abläufe mit Ihren eigenen Zahlen statt der Modellannahmen dieser Seite.

    Ihr Aufwand: etwa vier Stunden verteilt auf zwei Termine, dazu Zugriff auf Auswertungen aus der Kanzleisoftware.

  2. 02

    Rahmen und Pilot

    Woche 4 bis 10

    Zuerst der rechtliche Rahmen: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Festlegung des Verarbeitungsorts, Rollen und Freigaben, technische und organisatorische Maßnahmen. Danach geht der erste Ablauf mit einer kleinen Gruppe in den Echtbetrieb, üblicherweise die Belegerkennung. Die Pilotgruppe schulen wir vorab und begleiten sie in den ersten Wochen eng. Ohne unterschriebenen Auftragsverarbeitungsvertrag startet kein Ablauf.

    Ihr Aufwand: etwa zwei Stunden je Woche in der Pilotgruppe, dazu eine Abstimmung mit Ihrer IT.

  3. 03

    Ausrollen und Schulung

    Monat 3 bis 9

    Die weiteren Abläufe folgen in der Reihenfolge, die sich rechnet, nicht in der Reihenfolge, die technisch am einfachsten ist. Jeder Ablauf geht erst live, wenn die Vier-Augen-Freigabe steht und das Team damit arbeiten kann. Die Schulungen führen wir selbst durch, am eigenen Fall statt als Frontalvortrag, und wir begleiten das Team, bis die neuen Abläufe zur Routine geworden sind. Die Teilnahme dokumentieren wir. Ab Monat 3, mit dem ersten Ablauf im Echtbetrieb, beginnt der monatliche Retainer.

    Ihr Aufwand: eine Schulungseinheit je Ablauf, jeweils rund 90 Minuten für die betroffenen Mitarbeitenden.

  4. 04

    Betrieb und Weiterentwicklung

    ab Monat 10, laufend

    Der Retainer deckt Betrieb, Fehlerbehebung, Ansprechbarkeit für Ihr Team, Messung der tatsächlichen Zeitersparnis und die Anpassung an neue Anforderungen ab, etwa an die E-Rechnung und die digitale Meldung für erfasste grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU ab 1. Juli 2030. Die volle Wirkung der Abläufe liegt in der Modellrechnung ab Monat 12 vor.

    Ihr Aufwand: ein Abstimmungstermin je Quartal.

KI-Selbstcheck

KI in der Kanzlei: Wie gut sind Regeln, Datenschutz und Freigaben geklärt?

Zwölf Fragen zu KI-Nutzung, Datenschutz, Freigaben und Produktivität. Sie erhalten Ihr Kanzlei-KI-Profil mit Reifegrad, Datenampel und 90-Tage-Fahrplan, zum Ausdrucken oder als PDF speicherbar.

Etwa fünf Minuten. Ohne Anmeldung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser (Sitzungsspeicher dieses Tabs). Übertragen wird nur die Ergebniszusammenfassung, und nur, wenn Sie am Ende eine Anfrage senden. Sie können sie dort abwählen.

KI-Selbstcheck starten
Vertrauen und Datenschutz

Bei Berufsgeheimnisträgern entscheidet die Zulässigkeit, nicht die Begeisterung.

Sechs Punkte, die vor jedem Produktivbetrieb geklärt sind. Fachliche Begleitung zu Datensicherheit und DSGVO durch einen externen Berater.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Weisungsbindung, Liste der Subauftragsverarbeiter mit Genehmigungsvorbehalt nach Art. 28 Abs. 2, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Kontrollrecht der Kanzlei und Löschkonzept. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag kein Livegang.

Verschwiegenheit nach § 80 WTBG 2017

Alle Beteiligten auf unserer Seite werden schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitergabe nur im vertraglich festgelegten Umfang.

Verarbeitungsort und Anbieter benannt

Für jeden Ablauf legen wir vor dem Echtbetrieb schriftlich fest, welche Anbieter und Rechenzentren beteiligt sind. Verarbeitung in Österreich oder der EU ist Auswahlkriterium; Abweichungen werden vor der Entscheidung offengelegt.

Kein Training mit Ihren Daten

Wir setzen nur Anbieter ein, die schriftlich zusagen, Ihre Daten nicht für das Training ihrer Modelle zu verwenden und Eingaben nur kurz oder gar nicht zu speichern.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Verschlüsselung in Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffsrechte, Zwei-Faktor-Zugang, Protokollierung der Systemaktionen.

Menschliche Freigabe und Vier-Augen-Prinzip

Bei Meldungen, Fristen und Schriftsätzen gilt die menschliche Freigabe. Keine automatische Außenwirkung ohne Freigabe.

Einordnung zur KI-Verordnung (AI Act): Die Abläufe arbeiten mit menschlicher Freigabe, fachliche Aussagen werden mit Fundstelle ausgegeben, die vor Verwendung in der Kanzlei geprüft wird. Wir unterstützen die Kanzlei bei der KI-Kompetenz nach Art. 4, beachten die Transparenzpflichten nach Art. 50, wo sie greifen, und prüfen und dokumentieren für jeden Ablauf, ob eine Einstufung nach Art. 6 und Anhang III in Betracht kommt. Stand: Oktober 2026. Ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was Kanzleien vor dem ersten Gespräch wissen wollen.

Verlassen unsere Mandantendaten die Kanzlei?

Für jeden Ablauf legen wir vor dem Echtbetrieb schriftlich fest, welche Anbieter beteiligt sind und wo verarbeitet wird; Ziel ist Österreich oder die EU, Abweichungen legen wir vor der Entscheidung offen. Vor jedem Produktivbetrieb steht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir setzen nur Anbieter ein, die schriftlich zusagen, Ihre Daten nicht zum Training zu verwenden. Die Verschwiegenheitspflicht der Kanzlei nach § 80 WTBG 2017 bleibt unberührt; alle Beteiligten auf unserer Seite verpflichten wir schriftlich zur Verschwiegenheit.

Wie lange dauert der Einstieg?

Aufnahme und rechtlicher Rahmen brauchen zusammen rund zehn Wochen, danach ist der erste Ablauf im Echtbetrieb. Die weiteren Abläufe folgen bis etwa Monat neun. In der Modellrechnung der Beispielkanzlei liegt die volle Wirkung ab Monat 12 vor, der Deckungspunkt rechnerisch bei Monat 6, ohne Lizenzkosten. Das sind Modellannahmen, keine Zusage.

Was müssen wir selbst beisteuern?

Eine verantwortliche Person in der Kanzlei, Zugriff auf Auswertungen aus der Kanzleisoftware, eine kleine Pilotgruppe und die Bereitschaft, Abläufe zu verändern. In Summe etwa vier Stunden in der Aufnahme, zwei Stunden je Woche während des Piloten und eine Schulungseinheit von rund 90 Minuten je Ablauf. Eigene Entwickler oder eine eigene IT-Abteilung sind nicht nötig.

Wie schulen Sie unser Team und begleiten die Umstellung?

Wir führen die Schulungen selbst durch: je Ablauf eine Einheit von rund 90 Minuten, am eigenen Fall Ihrer Kanzlei statt als Frontalvortrag. Dazu begleiten wir das Change Management, binden das Team früh ein, nehmen Bedenken auf und sind in der Pilotphase eng erreichbar. Die Teilnahme dokumentieren wir. So kann Ihre Kanzlei belegen, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung sie ergriffen hat.

Was kostet das?

Ein einmaliges Projekt für Analyse, Vorbereitung, Setup und Schulungen, danach ein monatlicher Retainer für Betrieb und Weiterentwicklung. Die Modellrechnung dieser Seite rechnet mit einmalig rund 5.000 Euro und ab dem dritten Monat laufend rund 250 Euro im Monat für eine Kanzlei mit fünf Mitarbeitenden. Der tatsächliche Umfang hängt an der Zahl der Abläufe, der Mandatsmenge und der bestehenden Systemlandschaft und wird nach der Aufnahme fix vereinbart. Lizenzkosten für eingesetzte Werkzeuge kommen dazu und werden vorher offengelegt.

Was passiert, wenn wir die Zusammenarbeit beenden?

Laufen die Abläufe in Ihren Systemen, bleiben sie dort. Betreiben wir Teile für Sie, übergeben wir sie bei Projektende oder schalten sie geordnet ab. Sie erhalten die Dokumentation der Konfiguration, der Prompts und der Schnittstellen. Wir löschen die uns überlassenen Daten nach den im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Fristen und weisen die Löschung nach.

Wie verlässlich sind die Ergebnisse?

Die Abläufe sind Assistenzsysteme. Sie bereiten vor und schlagen vor, die Freigabe erfolgt durch einen Menschen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Fachliche Aussagen werden mit Fundstelle und Zitat ausgegeben; die Fundstelle wird vor Verwendung in der Kanzlei geprüft. Die fachliche und rechtliche Verantwortung bleibt jederzeit bei Ihrer Kanzlei. Ob ein Ablauf unter die KI-Verordnung fällt und welche Pflichten daraus folgen, prüfen und dokumentieren wir vor dem Echtbetrieb für jeden Ablauf einzeln.

Arbeiten Sie auch für Kanzleien in Deutschland?

Ja, auf Anfrage. Unser Schwerpunkt liegt auf Steuerberatungskanzleien in Österreich. Für Kanzleien in Deutschland berücksichtigen wir im Projekt die dortigen berufsrechtlichen Vorgaben, etwa das Steuerberatungsgesetz, und die eingesetzte Kanzleisoftware wie DATEV.

Kontakt

Frage oder Anliegen? Schreiben Sie uns.

Sie möchten Ihre Ausgangslage schildern, haben eine Frage oder wünschen ein Angebot? Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen per E-Mail, oft schneller.

Lieber direkt einen Termin? Kostenloses Erstgespräch anfragen →

01

Antwort per E-Mail

Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und klären, ob ein Gespräch sinnvoll ist.

02

Erstgespräch, kostenlos

30 Minuten online oder telefonisch, ohne Kosten und ohne Verpflichtung. Wir stellen Fragen zu Mengen und Abläufen und sagen ehrlich, ob und wo sich das rechnet.

03

Potenzial-Analyse

Bei Passung eine Analyse mit Ihren eigenen Zahlen statt der Modellannahmen dieser Seite.

Porträt Florian Wieshofer
Florian Wieshofer Geschäftsführung

Verbindet Software und Menschen: rund 300 Teams betreut, über 100 Firmen durch KI-Software-Einführungen und Veränderungsprozesse geführt. Bei i-deal.solutions dafür verantwortlich, dass Kanzleiteams neue KI-Abläufe annehmen und verlässlich nutzen. Ansprechpartner für Umfang, Reihenfolge und Vertrag. LinkedIn-Profil

Porträt Lasse Guzek
Lasse Guzek Technische Umsetzung

Verantwortet Aufbau und Betrieb der Abläufe: Anbindung an die bestehende Kanzleisoftware, Prüfschritte, Freigabelogik und Dokumentation. Ansprechpartner für Schnittstellen und laufenden Betrieb. LinkedIn-Profil

Fachliche Begleitung zu Datensicherheit und DSGVO durch einen externen Berater.

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Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten; dazu melden wir uns per E-Mail oder telefonisch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anfrage zu einem möglichen Auftrag); fragen Sie als Ansprechperson eines Unternehmens an, zusätzlich unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung geschäftlicher Anfragen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Werbliche Anrufe ohne Ihre vorherige Zustimmung erfolgen nicht. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Verarbeitung auf Servern in Deutschland (IONOS SE) und Übermittlung per verschlüsselter Verbindung. Pflichtfelder sind Name, Kanzlei, E-Mail-Adresse und Ihr Anliegen.

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